Physiotherapierichtlinie im Entlassmanagement

Sie haben eine Operation oder eine Erkrankung gehabt und müssen direkt nach Ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus physiotherapeutisch weiter versorgt werden? 

 

Bis zu ihrem Termin beim weiterbehandelnden Arzt kann es dauern, auch um dort eine Heilmittelverordnung für Ihre weitere Physiotherapie zu bekommen. Damit aber keine Behandlungspause zwischen Klinikaufenthalt und Arztbesuch entsteht, sieht der Gesetzgeber dazu vor, dass Sie eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie vom Krankenhaus zur Überbrückung bis zu Ihrem Termin beim Arzt ausgestellt bekommen.

 

Dazu müssen Sie vom Krankenhaus eine Heilmittelverordnung bekommen, die folgende Voraussetzungen für das Entlassmanagement erfüllen muss:

 

  • Einen speziellen Verordnungsvordruck Nr. 13 für Physiotherapie: Dieser MUSS im Personalienfeld den Schriftzug „Entlassmanagement“ tragen. (siehe Vordruck)
  • Diese Heilmittelverordnung darf für den Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach der Entlassung ausgestellt werden.
  • Die Verordnungsmenge hängt von der Behandlungsfrequenz ab und darf die Frist von 7 Kalendertagen nicht überschreiten.
  • Die Behandlung MUSS innerhalb von 7 Kalendertagen begonnen werden, sonst verfällt diese Verordnung.
  • Die Behandlung MUSS innerhalb von 12 Kalendertagen abgeschlossen sein. Darüberhinausgehende Behandlungen verfallen.
  • Auf der Heilmittelverordnung MUSS das Ausstellungsdatum IDENTISCH mit dem Entlassungsdatum sein. 

 

Bitte informieren Sie uns bei der Anmeldung über eine solche Heilmittelverordnung aus dem Entlassmanagement. Nur so können wir den gesetzlichen Vorgaben folgen, Sie zügig weiter physiotherapeutisch betreuen und den angefangenen Behandlungsfortschritt weiter verbessern.