Heilmittelrichtlinie (gültig seit 2021)

Wesentliche Neuerungen

 

Es gibt bei den Ärzten und Zahnärzten nur noch einen Verordnungsvordruck für alle Heilmittelbereiche: Physiotherapie/Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie und Podologie. Alte Verordnungsvordrucke verlieren damit ihre Gültigkeit und werden nicht mehr angenommen.

 

Beginn der Behandlung

 

Der Zeitabschnitt zwischen Ausstellungsdatum und Therapiebeginn beläuft sich nun auf 28 Wochentage.

 

Regelfall / Verordnungsfall

 

Ärzte:

Das Prozedere des Regelfalls (Erst-, Folge – und Verordnung außerhalb des Regelfalls ) wird abgeschafft. An dessen Stelle tritt ein Verordnungsfall, der sich bei den Vertragsärzten immer auf eine Erkrankung und den verordneten Arzt und nicht wie bisher nur auf die Erkrankung bezieht. Die Verordnung außerhalb des Regelfalls wird abgeschafft.

 

Zahnärzte:

Hier gilt weiterhin, dass sich der Verordnungsfall auf eine Erkrankung und nicht auf einen Arzt bezieht. Genehmigungsverfahren von Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfallen. Langfristverordnungen - und budgetneutrale Verordnungen gibt es weiterhin für die dafür vorgesehene Diagnosegruppen.

 

Verordnungsmenge

 

Die Höchstmengen je Verordnung sind ebenso wie die orientierenden Behandlungsmengen im Heilmittelkatalog definiert. Bitte fragen Sie uns nach der für Ihren Verordnungsfall mögliche Heilmittel - Höchstmenge.

 

Auswahl der Heilmittel

 

Die Einteilung in vorrangige und optionale Heilmittel entfällt. Es erfolgt nur noch eine Einteilung in vorrangige und ergänzende Heilmittel.

 

Ärzte:

Die Verordnungseinheiten je Verordnung können zudem in drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel und einem ergänzenden Heilmittel aufgeteilt werden. Beispiel:

 

Vorrangiges Heilmittel

 

  • 2x Krankengymnastik
  • 3x Manuelle Therapie
  • 1x Klassische Massage

 

Ergänzendes Heilmittel

 

  • 6x Wärmepackungen

 

Zahnärzte:

Die Möglichkeit der Aufteilung der Behandlungseinheiten auf unterschiedliche Heilmittel besteht nicht.

 

Doppelbehandlungen

 

Sofern medizinisch erforderlich, hat der Arzt/Zahnarzt die Möglichkeit, Doppelbehandlungen zu verordnen. Bitte beachten: Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die gemäß Heilmittel Richtlinie zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten je Verordnung sowie die orientierende Behandlungsmenge nicht.

 

z. B.: wenn der Arzt 6 Einheiten „Krankengymnastik als Doppelbehandlung“ verordnet, dürfen: 3 x 2 Einheiten „Krankengymnastik“ am selben Tag durchgeführt und abgerechnet werden.

 

Behandlungsfreies / verordnungsfreies Intervall

 

Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Ausstellungsdatum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall vom gleichen Arzt ausgestellt wurde.

 

Sollten Sie Fragen zur neuen Heilmittelrichtlinie 2021 haben, hilft Ihnen das Physiotherapie Köln Praxis Team gerne weiter.

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