Häufige Fragen & Antworten (FAQ)

Wir haben für die häufigsten Fragen unserer Kassenpatienten, Privatpatienten und Selbstzahler beantwortet. Sofern Sie darüber hinaus noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht unser Physiotherapie-Team in Köln anzusprechen. 

 

  • Muss ich unbedingt einen Termin vereinbaren?
  • Bis wann kann ich einen Termin absagen?
  • Und wenn ich einen Montagstermin absagen muss?
  • Muss ich etwas mitbringen?
  • Bis wann muss ich zu meinem Termin erscheinen?
  • Muss ich gleich alle Termine aus meinem Rezept vereinbaren?

Ja. Terminvereinbarungen sind dringend notwendig, damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft. Dafür rufen Sie einfach unter 0221/2577477 an stellen online eine Terminanfrage.

Wir bitten Sie, nur in dringenden Fällen abzusagen, Montag bis Donnerstag spätestens jedoch 24 Std. vor Ihrem Behandlungstermin.

Bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung am Freitag.
Bitte sagen Sie in dringen Fällen am Wochenende über per E-Mail oder Telefon: Kontakt

Für Ihren ersten Termin in unserer Physiotherapie Praxis bringen Sie bitte folgendes mit:

  • Ihr Rezept bzw. Heilmittelverordnung
  • Ihre Versichertenkarte und wenn vorhanden Ihren Befreiungsausweis
  • Zu jeder Behandlung ein frisches großes Handtuch

Wir möchten Sie bitten pünktlich zu Ihrer Behandlung in der Praxis zu sein, wenn möglich kommen Sie 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn zu uns in die Physiotherapie Praxis, damit ermöglichen Sie einen reibungslosen Ablauf. Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt werden.

Generell: Ja, nachmittags ist die Rezeption (Mo-Do 08.30 Uhr - 14.00 Uhr, Fr 08.30 Uhr - 13.00 Uhr) nicht besetzt und unsere Therapeuten möchten Ihre Behandlungszeit für Ihre Behandlung nutzen und nicht für die Terminvergabe.

Gesetzlich versicherte Personen

  • Behandeln Sie auch gesetzlich versicherte Patienten?
  • Warum musste ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?
  • Wie lange ist ein Rezept gültig?
  • Wie lange dürfen die Pausen zwischen den Behandlungen sein?
  • Warum wird eine Rezeptgebühr / Eigenbeteiligung fällig?
  • Ich bin von der Zuzahlungspflicht befreit. Was muss ich tun?
  • Darf ich zu einem Rezept auch selbst etwas dazubuchen?

Unsere Physiotherapiepraxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zugelassen. Dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie. 

Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss, wenn dieses fehlerhaft ausgestellt sein sollte.

Heilmittelverordnungen – und auch zahnärztliche Heilmittelverordnungen haben vom Ausstellungsdatum zum 1. Behandlungsdatum eine Gültigkeit von 28 Kalendertagen. In dieser Zeit muss das Rezept angefangen werden, sonst erlischt die Gültigkeit.

Bitte beachten Sie, dass Berufsgenossenschaftliche Verordnungen eine Gültigkeit vom Ausstellungsdatum zum 1. Behandlungstermin von nur 7 Kalendertagen haben.

Heilmittelverordnungen aus dem Entlassmanagement müssen diese Verordnung innerhalb von 7 Kalendertagen angefangen haben. Da das Rezept nach 12 Kalendertagen abgearbeitet sein muss und danach seine Gültigkeit verliert, sollten Patienten, die ein Rezept aus dem Entlassmanagement bekommen haben, dieses möglichst sofort  einlösen. Überhängige und dann noch offenen Behandlungstage verfallen, sollte die 12  Kalendertagefrist nicht umgesetzt werden können.

Grundsätzlich darf eine Heilmittelverordnung 14 Kalendertage unterbrochen werden. Eine Unterbrechung von 1 bis 28 Tagen muss auf einer Heilmittelverordnung auf der Rückseite der Verordnung begründet werden. Bitte geben Sie uns also Bescheid, wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt hatten oder in dieser Zeit Ihren Urlaub nehmen und das Rezept unterbrechen müssen. Nach 28 Tagen verliert eine Verordnung dann ihre Gültigkeit und wird abgebrochen.

Gesetzlich versicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr – sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind –  müssen eine Zuzahlung in Höhe von 10,- € pro Verordnung zuzüglich 10 % des Rezeptwertes, entrichten.
Bei Patienten die über die Berufsgenossenschaft versichert sind, fallen keine Rezeptgebühren und Zuzahlungen an.

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr spätestens bei der 2. Behandlung in bar zu bezahlen.

Eine Kartenzahlung ist leider nicht möglich. 

Bringen Sie Ihre gültige Befreiungskarte mit, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen ( z. B. längere Behandlungszeiten, Fango, Heiße Rolle, Rotlicht o.ä. ) zu ergänzen, sprechen Sie uns bitte an, wir besprechen dann sinnvolle Ergänzungen mit Ihnen.

Privatpatienten

  • Behandeln sie auch Privatpatienten?
  • Wie läuft das mit der Honorarvereinbarung ab?
  • Muss ich ggf. selber was dazu zahlen?
  • Wie kann ich die Behandlungen mit meiner privaten Krankenversicherung abrechnen?
  • Wie sind die Preise für Privatpatienten?

Ja, Privatpatienten sind in unserer Physiotherapie Praxis in Köln am Dom willkommen. 

Zu Beginn der physiotherapeutischen Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung. 

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Sie sollten vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

Reichen Sie bitte unsere Rechnung zusammen mit dem beigelegten Privatrezept direkt bei Ihrer Krankenkasse ein. Wir möchten Sie höflich bitten, die Zahlungsziele auf der Rechnung einzuhalten, die sind unabhängig von Ihrer Erstattung durch Ihre Privatkasse.

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht!

Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3% Vdek-Satz. 

Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,4%. angelehnt an die Vdek-Sätze.

Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder vereinbaren einen Termin in unserer Physiotherapie Praxis in der Innenstadt Kölns. Unser Physiotherapeuten Team freut sich auf Sie!