Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte und Kieferorthopäden

 

Heilmittel-Richtlinie

für Zahnärzte und Kieferorthopäden

Seit dem 01.07.2017 gilt die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie zur Verordnung von Physiotherapie bei Erkrankungen und Verletzungen des Kiefergelenkes. 

Bei Bewegungs- und Lautbildstörungen können nun alle Zahnärzte und Kieferorthopäden folgende Heilmittel verschreiben 

  • Manuelle Therapie bei Gelenkblockaden
  • Krankengymnastik / Physiotherapie bei Bewegungsstörungen – auch bei neurologischen Erkrankungen
  • Lymphdrainagen zur Ableitung gestauter Gewebeflüssigkeit
  • Wärmepackung, Wärmetherapie, Kältetherapie, U-Schall als sekundäres-HM
  • Sprech- oder Sprachtherapie bei Lautbildstörungen nach operativen allgemeinmedizinischen Eingriffen = Logopädie

Zu mehren Informationsnachmittagen hatten wir eingeladen und Zahnärzte, Zahnarzthelferinnen und Kieferorthopäden nutzten diese Informationsveranstaltung um sich über die neuen Heilmittel – Richtlinien zu informieren.

Auf diesem Weg wünschen wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Informationsveranstaltung eine erfolgreiche Umsetzung dieser neuen Richtlinien und danken für eine gute und dadurch unbürokratischen Zusammenarbeit mit unserer Praxis.

Wir stehen Ihnen bei weiteren Fragen zur zahnärztlichen Verordnung weiterhin gerne zur Verfügung.