Verordnungen im Entlassmanagement

Einen speziellen Verordnungsvordruck Nr. 13 für Physiotherapie: Dieser muss im Adressfeld den Schriftzug „Entlassmanagement“ tragen. 

  • Diese Heilmittelverordnung darf für den Zeitraum von bis zu 7 Tagen nach der Entlassung ausgestellt werden.
  • Die Verordnungsmenge hängt von der Behandlungsfrequenz ab und darf die Frist von 7 Kalendertagen nicht überschreiten.
  • Die Behandlung muss innerhalb von 7 Kalendertagen begonnen werden, sonst verfällt diese Verordnung.
  • Die Behandlung muss innerhalb von 12 Kalendertagen abgeschlossen sein. Darüberhinausgehende Behandlungen verfallen.
  • Auf der Heilmittelverordnung muss das Ausstellungsdatum identisch mit dem Entlassungsdatum sein.