Die Blankoverordnung in der Physiotherapie für die Schulter kommt

Die Einführung der „Blankoverordnung“ für bestimmte Erkrankungen und Verletzungen an der Schulter ist eine spannende Neuerung, die ab dem 01.11.2024 in Kraft tritt. Diese Regelung ermöglicht es Ärzten, eine Heilmittelverordnung auszustellen, wenn sie die medizinische Notwendigkeit für eine physiotherapeutische Behandlung an der Schulter festgestellt haben.

Das Besondere an der Blankoverordnung ist, dass wir als Physiotherapeuten*innen  nun die Freiheit haben, das geeignete Heilmittel, die Anzahl der Behandlungen und die Behandlungsfrequenz selbst zu bestimmen. Dies stärkt unsere fachliche Kompetenz und ermöglicht uns, gezielter auf Ihre individuellen Beschwerden einzugehen.

Bevor wir mit der Behandlung beginnen können, müssen wir jedoch sicherstellen, dass der Diagnoseschlüssel auf der Verordnung mit dem ICD-10-Code übereinstimmen, um eine Blankoverordnung zu rechtfertigen. Mit dieser Prüfung erfolgt eine physiotherapeutische Diagnostik, um festzustellen, welches Heilmittel für Sie und Ihre Behandlung am besten geeignet ist. Erst danach können Sie weitere Termine mit uns vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass sich durch die neue Regelung die Abläufe zur Terminvergabe und die Einziehung der Rezeptgebühren ändern. Die Rezeptgebühr wird bei einer Blankoverordnung nun am Ende einer Behandlungsserie erhoben und ist nur bar zu entrichten.

Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten, die durch diese Änderungen entstehen können, und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Wir sind bestrebt, die neuen Abläufe so reibungslos wie möglich zu gestalten, um Ihnen die bestmögliche physiotherapeutische Behandlung bei uns in der Kölner Praxis zu bieten.